Soziale Sicherung in der Schweiz
Nachfolgend sind die Werke zur sozialen Sicherung in der Schweiz in Form eines Hauses symbolisch dargestellt. Klicken Sie im Gebäude, auf das Kapitel, zu dem Sie mehr Informationen benötigen.
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Per 01.01.2024 wurde in allen Sozialversicherungen der Begriff «ordentliches Renteneintrittsalter» durch «Referenzalter» ersetzt.
Das Referenzalter wird mit 65 Jahren erreicht. Für Frauen mit Jg. 1960 beträgt es 64 Jahre; solche mit Jg. 1961 = 64 ¼ Jahre, mit Jg. 1962 = 64 ½ Jahre, mit Jg. 1963 = 64 ¾ Jahre, ab Jg. 1964 – d.h. ab 2029 für alle – 65 Jahre.